AbwAG-Compliance
Von der Probenahme bis zur Selbsterklärung: Wir begleiten Sie durch die Anforderungen des Abwasserabgabengesetzes und minimieren Ihr Risiko von Nachzahlungen.
Schadstofffracht senken · Abgabe optimieren
durchschnittliche Reduzierung der Abwasserabgabe nach Umstellung auf Kreislaufführung
Wiederverwendungsquote des aufbereiteten Prozesswassers in unseren Referenzanlagen
Industrielle Wasserreinigung nach AbwAG
Von der Probenahme bis zur Selbsterklärung: Wir begleiten Sie durch die Anforderungen des Abwasserabgabengesetzes und minimieren Ihr Risiko von Nachzahlungen.
Schadstofffracht senken · Abgabe optimierenWir analysieren Ihre Abwasserströme, ermitteln die relevanten Schadstoffparameter und erstellen ein belastbares Gutachten zur aktuellen Abgabesituation.
Parameter: AOX · Schwermetalle · CSBMembranbioreaktoren, Flockungsfiltration oder Adsorption – wir wählen das Verfahren, das Ihre Grenzwerte sicher einhält und Ihre Betriebskosten senkt.
Planung · Ausschreibung · InbetriebnahmeWir unterstützen bei der jährlichen Selbsterklärung nach AbwAG, prüfen Ihre Berechnungen auf Plausibilität und vermeiden typische Fehlerquellen.
Fristen · Schadeinheiten · NachweiseDurch Aufbereitung und Rückführung von Prozesswasser reduzieren Sie nicht nur Ihre Abgabe, sondern schonen Ressourcen und senken Frischwasserkosten.
Wasserwiederverwendung · Zero Liquid DischargeKontinuierliche Überwachung der Abwasserqualität und regelmäßige Anpassung der Verfahrenstechnik – für dauerhaft sichere Grenzwerte und niedrige Abgaben.
Online-Sensoren · Jahresberichte · AuditDiese Hinweise dienen der Vermeidung von Fehlinterpretationen bei der Anwendung des Abwasserabgabengesetzes in industriellen Kreislaufsystemen.
Nein. Wird das Abwasser vollständig im Produktionsprozess wiederverwendet und gelangt nicht in ein Gewässer oder eine öffentliche Kanalisation, entsteht keine Abgabepflicht. Entscheidend ist der tatsächliche Einleitungsort.
Keine DoppelbelastungNur die im Anhang des AbwAG aufgeführten Parameter (z. B. CSB, AOX, Stickstoff, Phosphor, Schwermetalle) werden zur Berechnung der Schadeinheiten herangezogen. Nicht alle Inhaltsstoffe des Abwassers sind automatisch abgabepflichtig.
Parameterliste beachtenDie Fracht ergibt sich aus der gemessenen Konzentration multipliziert mit dem Abwasservolumen. Bei schwankenden Produktionsmengen ist eine repräsentative Probenahme über den gesamten Abrechnungszeitraum erforderlich. Einzelmessungen reichen nicht aus.
Probenahmeplan erforderlichJa. Betreiber, die eine dem Stand der Technik entsprechende Abwasserbehandlung nachweisen, können eine Ermäßigung der Abgabe um bis zu 50 % beantragen. Voraussetzung ist die Zertifizierung der Anlage durch eine zugelassene Stelle.
Ermäßigungsantrag möglichDie Selbsterklärung muss bis zum 31. März des Folgejahres bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. Bei Versäumnis droht ein Verspätungszuschlag von bis zu 10 % der festgesetzten Abgabe, mindestens jedoch 50 Euro.
Fristen einhaltenEine Korrektur der Selbsterklärung ist innerhalb von vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres möglich, in dem die Abgabe fällig wurde. Voraussetzung ist ein formeller Antrag mit Nachweis der fehlerhaften Berechnung.
Korrekturfrist vier JahreKurz und klar: Was das AbwAG für Ihren Betrieb bedeutet und wie Sie die Abgabenlast senken.